26.10.1955 Die „freiwillige, immerwährende
Neutralität“ Österreichs wird vom Nationalrat als Verfassungsgesetz
verabschiedet, nachdem der letzte Besatzungssoldat bis zum Vortag das Land
verlassen haben mußte. Seit 1965 ist im Andenken dieses Ereignis der 26.
Oktober österreichischer Nationalfeiertag.
Der österreichische
Nationalfeiertag wird seit 1965 jährlich am 26. Oktober begangen, dem
Tag, an dem 1955 das Gesetz zur österreichischen
Neutralität beschlossen
wurde. Dieser Gedenktag löste den vormaligen Tag der Fahne als Nationalfeiertag ab.
1967 wurde er den übrigen gesetzlichen Feiertagen in
Österreich gleichgestellt
und ist seither arbeitsfrei.
Vor 1955:
Der erste
Nationalfeiertag der Republik Österreich wurde
am 12. November 1919 begangen, dem ersten Jahrestag der Ausrufung
der Ersten Republik nach dem Ersten Weltkrieg.
Während
der Ständestaatsdiktatur war ab 1934 der 1. Mai als „Gedenktag an
die Proklamation der Verfassung 1934“ (Maiverfassung)
zum „allgemeinen Ruhe- und Festtag“ erklärt.
Der 1. Mai wurde
auch während der Zeit
des Nationalsozialismus von 1938
bis 1945 gefeiert, da die Nationalsozialisten den aus der Arbeiterbewegung
stammenden 1. Mai als Kampftag („Tag der Arbeit“) zum „Tag der
nationalen Arbeit“ uminterpretiert und vereinnahmt hatten. Im
Nationalsozialismus galt dieser Tag als Staatsfeiertag. Diese Bezeichnung
ist für den 1. Mai bis heute aufrecht. Wegen der Ähnlichkeiten und
Gemeinsamkeiten des Staatsfeiertags mit dem Nationalfeiertag wird im Alltag
gelegentlich der heutige Nationalfeiertag (speziell von Menschen, die
Österreich nicht für eine Nation halten) als „Staatsfeiertag“ bezeichnet oder verwechselt.
Motiv des Nationalfeiertags geht von der Unterzeichnung des
Staatsvertrages aus. Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 und dem Ende der Besatzungszeit
im Jahre 1955 gab es in Österreich keinen Nationalfeiertag.
1955 bis 1964: „Tag der Fahne"
Am 15. Mai 1955
war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreichs
staatliche Souveränität wiederherstellte.
Dieser Vertrag mußte von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien,
Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden; die letzte
Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im
sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des
Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt. Damit begann die vertraglich
vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu
verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser
90-Tage-Frist. Offiziell übergaben die Briten an diesem Tag die letzte besetzte
Kaserne Klagenfurt Lendorf an Österreich. Inoffiziell allerdings wurden noch am
29. Oktober zirka 20 britische Soldaten mit ihrem Offizier, Oberst
E. T. Roberts, mit Geschenken der Bevölkerung aus Kärnten verabschiedet.
Der letzte sowjetische Soldat hatte Österreich nachweislich schon am
19. September um 20 Uhr verlassen. Bis heute hält sich aber die
Legende vom letzten russischen Besatzungssoldaten, der Österreich am
25. Oktober verlassen haben soll.
Die Initiative
dazu, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan, vorerst in den
Schulen, feierlich zu begehen, kam von Heinrich Drimmel (ÖVP), Bundesminister
für Unterricht. In einem Erlaß
vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern
die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der
Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu
vermitteln und ordnete für diesen Tag das feierliche Hissen der Nationalflagge an.
Das Burgtheater wurde
am 14. Oktober 1955 nach zehn Jahren der Behebung der Kriegsschäden wieder in
Betrieb genommen. Wien feierte am 22. Oktober, einem Samstag, den „Tag der
Freiheit“; bei seiner Ankündigung zwei Tage vorher ging man davon aus, Daß sich
keine Besatzungssoldaten mehr in Wien aufhielten. Am 21. Oktober
sprach Bruno Marek im Wiener Landtag über
diesen Freiheitstag. Am 23. Oktober 1955 wurde vom großartigen
Verlauf der Befreiungsfeier berichtet. Am 25. Oktober fand in Wien wie in
Landeshauptstädten eine offizielle Befreiungsfeier statt, wie am 26.
Oktober 1955 berichtet wurde.
Der 26. Oktober
1955 war der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden
Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag
beschloß der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes
rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.
Am 11. September
1956 beschloß der Ministerrat auf Antrag von Unterrichtsminister Drimmel,
den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu
begehen. Diese Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der
Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu
betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am Tag zuvor.
Seit 1965: „Nationalfeiertag“
1965 wurde in
Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als „Nationalfeiertag“
begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:
- · der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)
- · der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung um Jahre 1945
- · der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
- · der 26. Oktober (Beschluß des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)
Die meiste
Zustimmung fand die Variante 26. Oktober, und so beschloß sie der
Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig mit einem Bundesgesetz, das tags darauf in Kraft trat. Seit dem Jahre 1967
gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe. Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine
der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen.
Dort heißt es:
„Eingedenk der
Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem
Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen
Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine
Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu
verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende
Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens,
als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt
leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen…“
Feierlichkeiten:
Aus Anlaß des
Nationalfeiertags finden Veranstaltungen und Aktivitäten statt.
In Wien kann man die Standorte des Heeresgeschichtlichen
Museums und des Wien Museums bei
freiem Eintritt besuchen sowie einige der Bundesmuseen bei
ermäßigtem Eintritt. Außerdem öffnen an diesem Tag das Parlament, die Ministerien und die Hofburg, der Sitz des Bundespräsidenten, ihre Pforten.
Unter dem Motto
Fit am Nationalfeiertag finden hunderte Breitensport-veranstaltungen im ganzen
Land statt, vor allem für Läufer und Wanderer („Fit-Märsche“), aber auch für
Radfahrer, Skater oder Walker.
Das Bundesheer begeht
diesen Tag mit Angelobungen und
seit 1995 alle zehn Jahre mit einer Parade auf der Wiener
Ringstraße, die
ursprünglich auf Bestreben der SPÖ aus Kostengründen „ohne Kriegsgerät“ (Panzer
etc.) durchgeführt werden sollten. 2005 wurden bei der Jubiläumsparade 50
Jahre Bundesheer aber erstmals auch 640 Fahrzeuge (davon 195
Kettenfahrzeuge) sowie 96 Hubschrauber und Flugzeuge eingesetzt. In den
Landeshauptstädten und am Wiener Heldenplatz gibt
es sogenannte „Leistungsschauen“, bei denen das Bundesheer seine Waffen,
Hubschrauber, Panzer, Sportler und vieles mehr präsentiert.
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