Dienstag, 25. Oktober 2016

26. Oktober: Österreichischer Nationalfeiertag

26.10.1955   Die „freiwillige, immerwährende Neutralität“ Österreichs wird vom Nationalrat als Verfassungsgesetz verabschiedet, nachdem der letzte Besatzungssoldat bis zum Vortag das Land verlassen haben mußte. Seit 1965 ist im Andenken dieses Ereignis der 26. Oktober österreichischer Nationalfeiertag.

Der österreichische Nationalfeiertag wird seit 1965 jährlich am 26. Oktober begangen, dem Tag, an dem 1955 das Gesetz zur österreichischen Neutralität beschlossen wurde. Dieser Gedenktag löste den vormaligen Tag der Fahne als Nationalfeiertag ab. 1967 wurde er den übrigen gesetzlichen Feiertagen in Österreich gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.

Vor 1955:
Der erste Nationalfeiertag der Republik Österreich wurde am 12. November 1919 begangen, dem ersten Jahrestag der Ausrufung der Ersten Republik nach dem Ersten Weltkrieg.
Während der Ständestaatsdiktatur war ab 1934 der 1. Mai als „Gedenktag an die Proklamation der Verfassung 1934“ (Maiverfassung) zum „allgemeinen Ruhe- und Festtag“ erklärt.
Der 1. Mai wurde auch während der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945 gefeiert, da die Nationalsozialisten den aus der Arbeiterbewegung stammenden 1. Mai als Kampftag („Tag der Arbeit“) zum „Tag der nationalen Arbeit“ uminterpretiert und vereinnahmt hatten. Im Nationalsozialismus galt dieser Tag als Staatsfeiertag. Diese Bezeichnung ist für den 1. Mai bis heute aufrecht. Wegen der Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten des Staatsfeiertags mit dem Nationalfeiertag wird im Alltag gelegentlich der heutige Nationalfeiertag (speziell von Menschen, die Österreich nicht für eine Nation halten) als „Staatsfeiertag“ bezeichnet oder verwechselt. Motiv des Nationalfeiertags geht von der Unterzeichnung des Staatsvertrages aus. Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 und dem Ende der Besatzungszeit im Jahre 1955 gab es in Österreich keinen Nationalfeiertag.
1955 bis 1964: „Tag der Fahne"
Am 15. Mai 1955 war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreichs staatliche Souveränität wiederherstellte. Dieser Vertrag mußte von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden; die letzte Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt. Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser 90-Tage-Frist. Offiziell übergaben die Briten an diesem Tag die letzte besetzte Kaserne Klagenfurt Lendorf an Österreich. Inoffiziell allerdings wurden noch am 29. Oktober zirka 20 britische Soldaten mit ihrem Offizier, Oberst E. T. Roberts, mit Geschenken der Bevölkerung aus Kärnten verabschiedet. Der letzte sowjetische Soldat hatte Österreich nachweislich schon am 19. September um 20 Uhr verlassen. Bis heute hält sich aber die Legende vom letzten russischen Besatzungssoldaten, der Österreich am 25. Oktober verlassen haben soll.
Die Initiative dazu, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan, vorerst in den Schulen, feierlich zu begehen, kam von Heinrich Drimmel (ÖVP), Bundesminister für Unterricht. In einem Erlaß vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu vermitteln und ordnete für diesen Tag das feierliche Hissen der Nationalflagge an.
Das Burgtheater wurde am 14. Oktober 1955 nach zehn Jahren der Behebung der Kriegsschäden wieder in Betrieb genommen. Wien feierte am 22. Oktober, einem Samstag, den „Tag der Freiheit“; bei seiner Ankündigung zwei Tage vorher ging man davon aus, Daß sich keine Besatzungssoldaten mehr in Wien aufhielten. Am 21. Oktober sprach Bruno Marek im Wiener Landtag über diesen Freiheitstag. Am 23. Oktober 1955 wurde vom großartigen Verlauf der Befreiungsfeier berichtet. Am 25. Oktober fand in Wien wie in Landeshauptstädten eine offizielle Befreiungsfeier statt, wie am 26. Oktober 1955 berichtet wurde.
Der 26. Oktober 1955 war der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloß der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.
Am 11. September 1956 beschloß der Ministerrat auf Antrag von Unterrichtsminister Drimmel, den „Tag der österreichischen Fahne“ alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Diese Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am Tag zuvor.
Seit 1965: „Nationalfeiertag“
1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als „Nationalfeiertag“ begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:
  • ·      der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)
  • ·   der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung um Jahre 1945
  • ·      der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)
  • ·    der 26. Oktober (Beschluß des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)

Die meiste Zustimmung fand die Variante 26. Oktober, und so beschloß sie der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig mit einem Bundesgesetz, das tags darauf in Kraft trat. Seit dem Jahre 1967 gilt an diesem Tag auch die Feiertagsruhe. Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es:
„Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen…“
Feierlichkeiten:
Aus Anlaß des Nationalfeiertags finden Veranstaltungen und Aktivitäten statt.
In Wien kann man die Standorte des Heeresgeschichtlichen Museums und des Wien Museums bei freiem Eintritt besuchen sowie einige der Bundesmuseen bei ermäßigtem Eintritt. Außerdem öffnen an diesem Tag das Parlament, die Ministerien und die Hofburg, der Sitz des Bundespräsidenten, ihre Pforten.
Unter dem Motto Fit am Nationalfeiertag finden hunderte Breitensport-veranstaltungen im ganzen Land statt, vor allem für Läufer und Wanderer („Fit-Märsche“), aber auch für Radfahrer, Skater oder Walker.
Das Bundesheer begeht diesen Tag mit Angelobungen und seit 1995 alle zehn Jahre mit einer Parade auf der Wiener Ringstraße, die ursprünglich auf Bestreben der SPÖ aus Kostengründen „ohne Kriegsgerät“ (Panzer etc.) durchgeführt werden sollten. 2005 wurden bei der Jubiläumsparade 50 Jahre Bundesheer aber erstmals auch 640 Fahrzeuge (davon 195 Kettenfahrzeuge) sowie 96 Hubschrauber und Flugzeuge eingesetzt. In den Landeshauptstädten und am Wiener Heldenplatz gibt es sogenannte „Leistungsschauen“, bei denen das Bundesheer seine Waffen, Hubschrauber, Panzer, Sportler und vieles mehr präsentiert.


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